Alle Weine, die eine amtliche Prüfung bestanden haben (Prüfnummer), sind Qualitätsweine oder sie bekommen sogar ein Prädikat. Die Abkürzung QbA bedeutet Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, in unserem Fall kommen die QbA-Weine zu 100% aus dem Anbaugebiet Baden. Außerdem muss der Wein aus jedem Anbaugebiet einen Mindestgrad an Oechsle, dem Mostgewicht aufweisen. Mostgewicht heißt rein technisch: Wie viel wiegt ein Liter Most mehr als ein Liter Wasser, entscheidend sind die Stellen nach dem Komma. Der Faktor kann eins sein (gleich null Oechsle) oder sogar 1,154, das wären 154 Oechsle bei einer Trockenbeerenauslese. Je höher die Oechslezahl, desto höher ist der Zuckergehalt des Mostes, und je mehr Zucker im Most sind, desto mehr Alkohol kann im Wein entstehen.
Allerdings wird der Zucker nicht vollständig in Alkohol umgewandelt, es bleibt ein Rest Zucker im Wein. Je nachdem wie wenig Zucker im Wein bleibt, nennen wir die Weine trocken (eigentlich bis 4 Gramm pro Liter), halbtrocken (eigentlich bis 12 Gramm pro Liter) oder lieblich (bis 45 Gramm pro Liter); eigentlich: denn der trockene Wein darf noch ein bisschen mehr, nämlich bis zu neun Gramm wenn er zwei Gramm mehr Zucker als Säure hat. Der halbtrockene Wein darf bis zu 18 Gramm Restzucker enthalten, so lange der Zuckergehalt 10 Gramm höher ist als die Säure. Wer also auf Alkohol- und Zuckergehalt schauen muss oder die Säuren nicht gut verträgt, sollte auf die genauen Werte achten. So können alle zweifelsfrei feststellen, wie bekömmlich der jeweilige Wein für sie ist. Allerdings lassen sich aus den Angaben in der Weinbeschreibung keine Rückschlüsse auf die Qualität des Weins ziehen, denn es hängt immer von der Zusammensetzung des Zuckers und der vielen verschiedenen Säuren ab, wie gut (oder schlicht) der Wein ist.
Einige unserer Weine sind Prädikatsweine. Der Kabinett ist ein leichter Wein mit geringem Alkoholgehalt. Ein Kabinett aus Baden muss mindestens aus Trauben mit 76° Oechsle gekeltert sein. Eine Spätlese aus Baden hat mindestens 86° Oechsle und darf keinesfalls durch Zugabe von Zucker vergoren werden.