Weinbau im Norden IV – Schleswig-Holstein

Seit 2009 darf auch in Schleswig-Holstein Wein angebaut werden. Dazu musste vorher ein anderes deutsches Weinbaugebiet Flächen an das Land abtreten: Zehn Hektar spendierte Rheinland-Pfalz, und so dürfen nun Reben in Nordfriesland und an der Ostküste wachsen. Mehr wird es nach dem EU-Recht auch nicht geben, bevor die Eurogesetze geändert werden. Geregelt wird die Weinherstellung in Schleswig-Holsetin durch die – ACHTUNG: Landesverordnung zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften verkündet als Artikel 1 der Landesverordnung zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Lebensmittel- und Futtermittelzuständigkeitsverordnung vom 14. Mai 2009 (GVOBl. S. 229) Danach dürfen auf jedem Hektar 90 Liter Ertrag geerntet werden, macht zusammen 900 Liter Landwein, mehr ist nicht drin. Es sei denn, der schleswig-holsteinische Hobbygärtner nutzt die Toleranz des Landes: 99 Reben werden vom Land als Eigenbedarf des Kleingärtners toleriert, so besagt jedenfalls die Homepage des Landes, gelesen am 7. August 2012.
Für den Anbau in Alversum und Nieblum auf Föhr sowie auf Sylt, in Westensee, Malkwitz, Grebin und Langwedel sind acht Sorten Weißwein und fünf rote zugelassen: Helios, Johanniter, Merzling, Müller-Thurgau (Rivaner), Ortega, Phoenix und Solaris als weiße Rebsorten und Cabernet Cortis, Reberger, Regent und Rondo als rote. Wer also etwas anderes anbauen und probieren möchte als die friesischen oder holsteinischen Profis unter den Weinbauern, kann sich reichlich bei den schwedischen Erfahrungen bedienen und seine Reben in der Schweiz einkaufen.